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5.6 Wer ist zuständig bei Störungen?

 

[stromrechner]

Störungen

  • Wenn bei Ihnen der Strom ausfällt, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Versorgung mit Strom herzustellen.
  • Wenn also, wie vor einigen Jahren, Überlandleitungen zusammenbrechen oder Ihr Zähler kaputt geht, kommt auch weiterhin der Monteur, der Sie in den Jahren zuvor betreut hat.