5.6 Wer ist zuständig bei Störungen?
[stromrechner]
Störungen
- Wenn bei Ihnen der Strom ausfällt, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Versorgung mit Strom herzustellen.
- Wenn also, wie vor einigen Jahren, Überlandleitungen zusammenbrechen oder Ihr Zähler kaputt geht, kommt auch weiterhin der Monteur, der Sie in den Jahren zuvor betreut hat.