5.3 Kündigungsfristen
[stromrechner]
Kündigungsfristen bei Stromanbietern
- Wenn Sie Ihren Stromvertrag mit dem alten Versorger kündigen wollen, gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
- Sollten Sie sich bei Ihrem Versorger schon um einen günstigeren Tarif bemüht haben, können auch andere Kündigungsfristen gelten.
- Dies können Sie in Ihrem Versorgungsvertrag nachlesen.
- Auch wenn Ihnen der neue Anbieter meist alle Wechselmodalitäten abnimmt, muss er sich an bestehende Verträge halten.
- Der Wechsel kann erst nach Ablauf des alten Vertrages vollzogen werden.
- Es wird davon abgeraten, selbst bei seinem alten Versorger zu kündigen.
- In der Regel erledigt der neue Anbieter dies via Vollmacht für Sie nachdem er alle Wechselmodalitäten geklärt hat.