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5.3 Kündigungsfristen

 

[stromrechner]

Kündigungsfristen bei Stromanbietern

  • Wenn Sie Ihren Stromvertrag mit dem alten Versorger kündigen wollen, gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
  • Sollten Sie sich bei Ihrem Versorger schon um einen günstigeren Tarif bemüht haben, können auch andere Kündigungsfristen gelten.
  • Dies können Sie in Ihrem Versorgungsvertrag nachlesen.
  • Auch wenn Ihnen der neue Anbieter meist alle Wechselmodalitäten abnimmt, muss er sich an bestehende Verträge halten.
  • Der Wechsel kann erst nach Ablauf des alten Vertrages vollzogen werden.
  • Es wird davon abgeraten, selbst bei seinem alten Versorger zu kündigen.
  • In der Regel erledigt der neue Anbieter dies via Vollmacht für Sie nachdem er alle Wechselmodalitäten geklärt hat.