Welche Mindestlaufzeiten sind okay?

  • Bei dem schnellen Wechsel der Strom und Gaspreise halten Verbraucherschützer eine Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr für akzeptabel.
  • Besser ist natürlich, wenn der neue Anbieter höchstens sechs Monate Vertragsbindung verlangt.

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